So funktioniert die neue Grundrente
Zum 1. Januar 2021 kommt sie nun doch – die Grundrente. Lange und hart haben die Parteien darüber diskutiert, ob und wie diese Form der Aufstockung von niedrigen Renten gelingen kann. Finanziert werden soll die Grundrente aus Steuergeldern. Gerechnet wird mit Kosten in Höhe von 1,3 bis 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Der Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung wird deshalb in den kommenden Jahren aufgestockt.
Wer bekommt die Grundrente überhaupt?
Etwa 1,3 Millionen Menschen, davon rund 70 Prozent Frauen, sollen die Grundrente bekommen. Sie sollen damit im Alter besser dastehen als diejenigen, die gar nicht oder nur kurz in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Bislang springt das Sozialamt ein, wenn die Rente im Alter nicht reicht. Die Grundrente gilt nicht nur für Neu-Rentner, sondern auch für die bisherigen Rentner.
Welche Voraussetzungen müssen für den Bezug der Grundrente erfüllt werden?
Wer mindestens 33 Jahre lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, und dabei mindestens 30 Prozent und höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr erhielt, hat Anspruch auf die Grundrente. Allerdings gilt zwischen 33 und 35 Arbeitsjahren eine Staffelung. Erst wer mindestens 35 Jahre erreicht, erhält die volle Summe.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Es muss kein Antrag gestellt werden. Die Prüfung erfolgt automatisch. Rentenkassen und Finanzämter werden künftig Daten austauschen, um die Empfänger zu ermitteln. Die Auszahlung dürfte sich allerdings verzögern – unter anderem wegen des Arbeitsaufwands bei der automatischen Einkommensprüfung. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet mit einem Auszahlungsstart an die Bestandsrentner ab Juli 2021, bis Ende 2022 sollen alle Anspruchsberechtigten ermittelt sein.
Wie hoch darf das Einkommen maximal sein?
Bei Alleinlebenden liegt die Einkommensgrenze, um 100 Prozent Grundrente zu erhalten, bei 1.250 Euro monatlich, bei Paaren bei 1.950 Euro im Monat. Maßgeblich für die Beurteilung ist dabei das zu versteuernde Einkommen. Dazu zählen neben der gesetzlichen Rente auch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen. Das zu versteuernde Einkommen ist geringer als das Bruttoeinkommen. Das Finanzamt berücksichtigt dafür Abzüge wie zum Beispiel Werbungskosten und Sonderausgaben. Die Höhe des Vermögens spielt bei der Grundrente keine Rolle. Eine Vermögensprüfung findet nicht statt.
Liegt das Einkommen bei Alleinlebenden über 1.250 Euro (bei Paaren 1.950 Euro) werden 60 Prozent davon angerechnet. Bei 1.300 Euro Einkommen von Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet – die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Bei mehr als 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro wird es komplett angerechnet. Hat ein Ehepaar also zum Beispiel 2.400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro.
Wie berechnet sich die Grundrente?
In einem komplizierten Verfahren. In die Berechnung fließen nur Zeiten ein mit Beiträgen, die 30 bis 80 Prozent des jährlichen Durchschnittseinkommens entsprechen. Im vergangenen Jahr betrug diese Spanne etwa 972 bis 2.593 Euro brutto. Im Grundsatz werden die Entgeltpunkte aufgewertet, mit denen die Rente insgesamt errechnet wird.
Wie viel Geld gibt es für den einzelnen?
Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums liegt der durchschnittliche Grundrentenzuschlag (also der Zuschlag zur regulären Rente) bei gut 75 Euro (brutto) pro Monat. Maximal kann der Zuschlag rund 418 Euro (brutto) betragen.
Gibt es auch Kritik an der Grundrente?
Ja, Oppositionsparteien, Wirtschaftsverbände und andere sehen das Verfahren als zu kompliziert an. Der Begriff „Grundrente“ sei ebenfalls falsch. Es handele sich vielmehr um eine „verkomplizierte Rente nach Entgeltpunkten“. Zudem sei dieser Zuschlag zur Rente weder „solide finanziert“ noch würde er effektiv vor Altersarmut schützen. Es würden nur neue Ungerechtigkeiten entstehen, glauben die Kritiker.