Diese drei Varianten sollten Sie kennen
Für jeden, der im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen ist, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung beziehungsweise eine private Pflege-Pflichtversicherung einen Teil der Kosten und zahlt entsprechend Pflegegeld. Dabei können die Pflegebedürftigen selbst entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen – beispielsweise durch ehrenamtlich Pflegende wie Familienmitglieder oder auch Pflegefachkräfte. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit ist die Aufgabe der Pflegeversicherung „den pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“. Nach dem Sozialgesetzbuch XI gilt als pflegebedürftig, wer in seiner Selbstständigkeit und seinen Fähigkeiten gesundheitlich so beeinträchtigt ist, dass er deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen ist – ganz gleich welches Alter der Versicherte hat.
Damit es zur Zahlung durch die gesetzliche Pflegeversicherung kommt, muss der Patient mindestens sechs Monate und darüber hinaus derart beeinträchtigt sein. Allerdings deckt die soziale Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab. Was über die gesetzlich festgelegten Höchstbeträge hinausgeht, müssen Versicherte aus eigener Tasche zahlen. Die Pflegeversicherung wird deshalb auch als „Teilkostenversicherung“ bezeichnet. Wenn sich dieser Eigenanteil aber nicht aus dem Einkommen oder einem Vermögen des Pflegebedürftigen decken lässt, kann eine Pflegezusatzversicherung die Lücke schließen.
Die finanzielle Lücke bei der Pflegeversicherung schließen
Da durch die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung abgesichert ist, aber oftmals die tatsächlichen Kosten für eine langanhaltende Pflege höher ausfallen dürften, kann sich eine zusätzliche private Vorsorge als sinnvoll erweisen. Diese drei Varianten gibt es:
- Pflegetagegeldversicherung: Im Fall einer Pflegebedürftigkeit erhält der Versicherte damit gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit einen vereinbarten Geldbetrag für jeden Pflegetag – dieser ist frei verfügbar.
- Pflegekostenversicherung: Sie erstattet nach der Vorleistung durch die soziale oder die private Pflegeversicherung die verbleibenden Kosten bis zu einer bestimmten Höhe. In jedem Fall muss bei der Pflegekostenversicherung eine Rechnung von einem professionellen Dienstleister über die erbrachten Leistungen vorgelegt werden.
- Pflegerentenversicherung: wird in Form einer Lebensversicherung angeboten. Über eine Pflegerente gibt es eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe – sobald der Versicherte pflegebedürftig wird.
Pflegetagegeldversicherung: Private Leistung mit staatlicher Zulage
Eine Pflegetagegeldversicherung ist aufgrund der flexiblen Einsatzmöglichkeiten eine sinnvolle Variante unter den Pflegezusatzversicherungen. Allerdings beinhaltet sie keinen Sparanteil. Verstirbt der Versicherte oder kündigt vorzeitig, gibt es keine anteilige Beitragsrückzahlung. Tritt ein Pflegfall ein, ist keine Einmalauszahlung durch die Krankentagegeldversicherung möglich. Die Höhe des Pflegegelds hängt vom Pflegegrad ab. Das bedeutet, die Pflegebedürftigkeit muss zunächst offiziell festgestellt werden. Bei einem niedrigen Pflegegrad wird meist nur ein Teil der vereinbarten Summe monatlich ausgezahlt, den vollen Tagessatz gibt es erst bei schwerer Pflegebedürftigkeit.
Auch wenn der Name Pflegetagegeldversicherung eine tägliche Auszahlung impliziert, wird die Versicherungssumme (wie zum Vertragsabschluss vereinbart) monatlich ausgezahlt. Sie können eine Pflegetagegeldversicherung bei allen Anbietern von privaten Krankenversicherungen abschließen. Es empfiehlt sich jedoch, eine solche Versicherung nur dann in Betracht zu ziehen, wenn sie nicht älter als 55 Jahre sind und nicht an schwerwiegenden Vorerkrankungen leiden. Denn im Regelfall wird bei Abschluss der Versicherung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und Ihr Antrag kann aufgrund individueller Risikofaktoren abgelehnt werden. Auch sollten Sie beachten, dass Ihre Beiträge während der Versicherungs-Laufzeit dynamisch angepasst werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie höhere Beiträge auch bei einer langen Laufzeit weiterzahlen können, sollten Sie sich einen Abschluss noch einmal gut überlegen. Den Tarif ruhen zu lassen, ist nämlich in der Regel nicht möglich und wer nicht weiterzahlt, steht schnell ohne Vertrag da und bereits eingezahlte Beiträge gehen dann ebenso verloren.
Tipp: Wenn Sie monatlich einen Mindestbeitrag von zehn Euro selbst tragen, können Sie eine Pflegetagegeldversicherung mit fünf Euro pro Monat staatlich bezuschussen lassen. Das ist möglich, wenn Ihr Eigenanteil mindestens zehn Euro monatlich beträgt, die entsprechende Zusatzversicherung für alle Pflegegrade Leistungen vorsieht und für den Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro im Monat vorgesehen sind.
Pflegekostenversicherung: Günstig aber nicht besonders flexibel
Eine Pflegekostenversicherung lohnt sich für diejenigen, die genau wissen, dass sie professionelle Hilfe bei der Pflege in Anspruch nehmen möchten und nicht durch Angehörige gepflegt werden (wollen). Denn eine Pflegekostenversicherung übernimmt nur Leistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht oder stationär in einem Pflegeheim durchgeführt werden. Außerdem zahlt sie keine Beträge zur freien Verfügung aus. Alle Pflegekosten, die die Versicherung erstatten soll, müssen immer direkt mit dem Pflegedienstleister abgerechnet und der Versicherung dann als Rechnung vorgelegt werden. Es gilt daher: Bei dieser Art der Pflegezusatzversicherung wird nur der Teil der Rechnung übernommen, den die gesetzliche Pflegeversicherung nicht zahlt. Die Pflegekostenversicherung beteiligt sich somit auch nur an Leistungen, die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung enthalten sind.
Zwar gib es auch Pflegekostenversicherungen, die auch für häusliche Pflege durch Angehörige zahlt, aber nur in der Höhe dessen, was dem Patienten auch von der Pflegepflichtversicherung zusteht. Wer eine Pflegekostenversicherung als Ergänzung zur sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung abschließt, sichert sich in der Regel „mitwachsende“ Leistungen. Das bedeutet: Steigen die Pflegekosten im Laufe der Jahre, erhöht sich automatisch auch die Leistung der privaten Pflegezusatzpolice. Eine Pflegekostenversicherung übernimmt die Pflege im ambulanten Bereich durch professionelle Pflegedienste. Sie zahlt Hilfsmittel ganz oder zum Teil. Bei Fahrten zu Ärzten, Krankenhäusern oder Tagespflegeeinrichtungen erstattet sie die Transportkosten genau wie im Bereich der stationären Pflege die Transport- und Pflegekosten.
Pflegerentenversicherung: Die Pflichtversicherung durch eine private Rente ergänzen
Wer sich zur Absicherung gegen hohe Pflegekosten versichern möchte, wie sie nach Abzug des Pflichtanteils durch die gesetzliche Pflegeversicherung aus eigenem Einkommen, Rente oder Vermögen möglicherweise zu zahlen sind, kann dafür auch eine Pflegerentenversicherung in Betracht ziehen. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit bezieht der Versicherte darüber eine monatliche Rente und kann über den Betrag frei verfügen. Die Höhe der vollen Rente ist zwar fest vereinbart, kann aber auch etwas höher ausfallen. Denn Pflegerentenversicherungen funktionieren nach dem Prinzip von Lebensversicherungen, bei denen die Kunden an Überschüssen beteiligt sind – falls sie denn erwirtschaftet werden. Ein weiterer Vorteil von Pflegerentenversicherungen sind die stabilen, da fest vereinbarten Beiträge während der Laufzeit. Auch können Versicherte wegen finanzieller Engpässe die Zahlung ganz oder für eine Zeit aussetzen. Wer verhindern möchte, dass dadurch seine Rente am Ende schrumpft, kann ausgelassene Beiträge auch nachzahlen – das ist bei einigen Versicherern zumindest möglich.
Jedoch haben Stabilität und Flexibilität auch ihren Preis: Die Pflegerentenversicherung ist deutlich teurer als eine Pflegekosten- oder Pflegetagegeldpolice. Werfen Sie daher vor einem Abschluss unbedingt einen Blick darauf, welche Leistungen Sie über eine Pflegerentenversicherung wann erhalten. Bei vielen Anbietern sind nämlich die Zahlungen der Pflegerentenversicherung nach dem Pflegegrad gestaffelt. Bei anderen Anbietern können Sie selbst festlegen, welchen Prozentsatz der versicherten Rentensumme Sie bei welchem Pflegegrad erhalten möchten.