Ab wann besteht die Räumpflicht?

Ist viel Schnee gefallen, stellt sich die Frage, wohin damit.Pixabay

Wichtig im Winter

Ab wann besteht die Räumpflicht?

Vor allem Kinder freuen sich über die weiße Pracht, Schneemann bauen und Schneeballschlacht. Die Erwachsenen jedoch müssen an das Räumen der Gehwege denken. Ab wann für wen eine Räumpflicht besteht und was im Schadenfall geschieht, klären wir hier.

Von Manila Klafack | Druckansicht

„Schneeflöckchen, Weißröckchen, wann kommst du geschneit“, fragen sich viele im Dezember. Während die Kinder eher voller Erwartung auf Schneeballschlachten und Schlittenfahren der weißen Pracht entgegenfiebern, bedeutet Schnee für die Erwachsenen meist eher Stress. Fahrten mit Auto, Bus und Bahn dauern meist länger und vor allem müssen die Gehwege regelmäßig von Schnee und Eis befreit werden.

Immer wieder landen Fälle vor Gericht, in denen die Juristen sich mit glättebedingten Unfällen befassen müssen. Vor allem die Fragen wer und in welchem Umfang für entstandene Schäden aufkommt, müssen dabei geklärt werden.

Grundsätzlich besagt die Verkehrssicherungspflicht, dass Straßen und Wege zu sichern sein. Wer genau dem nachkommen muss, hängt von dem Einzelfall ab. Für öffentliche Wege und Straßen sind die Gemeinden und Städte zuständig. Diese wiederum übertragen diese Pflicht meist per Satzung an die Hausbesitzer angrenzender Grundstücke. Bei vermieteten Immobilien wiederum übertragen die Eigentümer das Ganze weiter auf die Mieter.

Wann muss geräumt werden?

Die Vorschriften für die Räumung finden sich in der Satzung. In den meisten Orten gilt die Räumpflicht von Schnee und Eis von montags bis freitags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr. An den Wochenenden beginnt sie meist ein bis zwei Stunden später. Wichtig: Es darf dann nicht erst mit dem Räumen begonnen werden, sondern der Weg muss bereits begehbar sein. Wenn es im Laufe des Tages weiterschneit oder der Weg vereist, muss ebenfalls regelmäßig geräumt werden. Nach 20 Uhr jedoch gilt die Räumpflicht nicht mehr, außer für Besitzer von Kinos, Theatern und Restaurants. Ist der Schneefall sehr stark oder gibt es Eisregen, gilt eine Ausnahme. Erst wenn sich das Wetter wieder beruhigt hat, muss geräumt werden.

Wohin mit dem Schnee?

Ist viel Schnee gefallen, stellt sich die Frage, wohin damit. Ratsam ist es, wenn die Nachbarn in einer Straße eine Stelle, beispielsweise auf einem Parkplatz, für den Schnee zu nutzen. Das Weiß darf nicht über Abflüsse geschippt und auch nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Tabu sind außerdem Ein- und Ausfahrten sowie Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel. Bei Straßenkreuzungen oder Einmündungen sowie bei Fußgängerüberwegen muss sichergestellt sein, dass der Schnee eine Höhe zum Einsehen des Bereichs nicht überschreitet.

Womit streuen?

Salz dürfen dafür meist nur noch die Winterdienste auf den Fahrbahnen ausbringen. Da es als besonders belastend für die Umwelt gilt und Fahrzeuge sowie Straßen beschädigen kann. Stattdessen empfehlen sich Kies, Sand oder Splitt. Sie sind verträglicher und können leichter beseitigt werden.

Wie sieht es bei Krankheit oder Urlaub aus?

Auch bei Abwesenheit etwa wegen des Jobs oder bei Krankheit oder Urlaub gilt die Verkehrssicherungspflicht weiter. In diesen Zeiten muss für eine Vertretung gesorgt werden, die die Wege frei hält. Auch ältere Menschen, die selbst Schnee und Eis nicht mehr beseitigen können, müssen sich um eine Lösung bemühen.

Was passiert, wenn etwas passiert?

Grundsätzlich haftet zunächst der Eigentümer des Gebäudes, das an den Gehweg grenzt. Eine Gebäudeversicherung beziehungsweise die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht würde in solchen Fällen einspringen. Bewohnt der Eigentümer das Haus nicht selbst, sondern hat es vermietet und die Räumpflicht übertragen, sind seine Mieter haftbar. Die private Haftpflichtversicherung des Mieters kann bei einem Schadenersatzanspruch leisten.

Doch auch derjenige, der einen Schaden erlitten hat, kann mitverantwortlich gemacht werden. Immer wieder weisen Richter in Streitfällen darauf hin, dass sich auch der Verunglückte an die gefährlichen Witterungsverhältnisse und damit an rutschige Gehwege anpassen muss.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.