7 Tipps, wie Hausbesitzer ihre Immobilie schützen können
Mit dem Start des kalendarischen Herbstes Ende September beginnen sie wieder – die Unwetter und Stürme. Da viele Bäume ihre Blätter jetzt noch tragen, bieten sie dem Wind eine große Angriffsfläche. Die Folge: Bei einem heftigen Wind, oder gar Sturm, können sie entwurzeln. Stehen sie dicht an einem Haus, besteht die Gefahr eines Schadens sobald diese umstürzen. Doch nicht nur Bäume können Schäden anrichten. Undichte Dächer oder verstopfte Regenrinnen können ebenfalls Probleme mit sich bringen. Daher lohnt sich jetzt ein Kontrollblick auf potenzielle Schwachstellen.
1. Dachziegel prüfen (lassen)
Dächer und Fassaden sollten am besten regelmäßig kontrolliert werden. Der Herbst bietet sich dafür an, da Regen und Stürme in der Jahreszeit besonders häufig auftreten. Bei neueren Dächern bestehen geringere Risiken, bei älteren Häusern jedoch können sich Dachziegel gelöst oder undichte Stellen entwickelt haben. Das kann nicht nur für den Hausbesitzer unangenehme Folgen haben, sondern auch für geparkte Autos oder Passanten, wenn die Ziegel herunterfallen. Wenn sich der Hausbesitzer nicht selbst auf das Dach traut, lohnt es sich, einen Handwerker mit der Kontrolle zu beauftragen.
2. Gartenbäume kontrollieren
Morsche Äste von Bäumen auf dem Grundstück sollten besser entfernt werden. Ist eventuell bereits der gesamte Baum beschädigt oder innen hohl und befindet sich noch dazu in der Nähe eines Hauses oder der Grundstücksgrenze müsste er, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen, gefällt werden.
3. Dachrinnen säubern und Bodeneinläufe freihalten
Neben den Stürmen kann auch heftiger oder anhaltender Regen für Probleme an Haus und Hof sorgen. Vor allem die Abläufe am Dach, aber auch die Bodeneinläufe und die Entwässerungsanlage rund um ein Haus sollte freigehalten werden. Andernfalls droht ein Rückstau und damit im schlimmsten Fall ein Wassereinbruch.
4. Fensterrahmen abdichten, Kellerfenster und Lichtschächte auf Wasserdichtigkeit prüfen
Eine weitere Schwachstelle am Haus können undichte Fensterrahmen bilden. Das sollte ebenfalls kontrolliert und abgedichtet werden. Ist ein Keller mit Fenstern vorhanden, kann dort durch kaputte Scheiben oder poröse Stellen Wasser eindringen. Dem gilt ebenfalls durch entsprechende Maßnahmen vorzubeugen.
5. Gartenmöbel und Blumentöpfe wegräumen
Nicht zu unterschätzen sind zudem dekorative Elemente. Werden Blumenkästen vor den Fenstern oder an Terrassen oder Balkonen angebracht, müssen sie entweder sturmsicher befestigt oder gar entfernt werden. Gartenmöbel und selbst leichte Metalldächer von Unterständen, einem Gartenhaus oder Sichtschutzzäune, die nicht fest genug im Boden verankert sind, können von einem Sog erfasst und durch die Luft geschleudert werden. Solche Gefahrenquellen müssen gleichfalls gesichert werden.
6. Elektrogeräte mit Überspannungsschutz-Steckern ausrüsten
Um die eine Heizungsanlage oder die oft teuren Elektrogeräte im Haushalt zu schützen, empfehlen sich zum Beispiel Stecker, die einen Überspannungsschutz bieten. Schlägt etwa der Blitz ein, gehen die empfindlichen Geräte nicht gleich kaputt. Ein Blitzableiter sowie Rauchmelder können die Hausbewohner vor den Brandfolgen eines Blitzeinschlages schützen.
7. Versicherungsschutz überprüfen und eventuell anpassen
Bei aller Vorsicht kann die Natur trotzdem zuschlagen. Die Wetterkapriolen der vergangenen Jahre zeigen deutlich die mit dem Klimawandel einhergehenden Folgen für unser Ökosystem. Zwar gibt es in Deutschland, wie überall auf der Welt, grundsätzlich Regionen, die zum Beispiel von Hochwasser oder Orkanen stärker bedroht sind als andere. Doch vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume oder andere Ereignisse können überall und bei der entsprechenden Wetterlage jederzeit geschehen.
Vor den finanziellen Folgen von beispielsweise Sturm oder Hagel schützt bereits die Wohngebäudeversicherung. Verbraucherschützer weisen immer wieder auf diesen wichtigen Schutz des eigenen Hab und Guts hin. Da jedoch heftige Wetterereignisse zunehmen, die nicht in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind, wird immer wieder ein verpflichtender Schutz vor diesen sogenannten Elementarschäden gefordert.