Warum wird meine Versicherung teurer?
Privat Krankenversicherte können sich sicher sein, dass sie in ihrem einmal gewählten Tarif ein Leben lang auf die dort beschriebenen Leistungen zurückgreifen können. Solange sie also nicht in einen anderen Tarif wechseln, müssen sie daher keine Abstriche im Falle einer Behandlung machen. Als Privatpatient profitieren sie zusätzlich sofort von neuen Behandlungsmethoden und von neuen Medikamenten, sobald sie zugelassen werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Leistungsversprechen dagegen so nicht. Seit Jahren werden die Leistungen immer wieder gekürzt bei gleichzeitiger Steigerung der Beiträge. Eine Zeitlang mussten Patienten sogar einmal im Quartal zusätzlich die sogenannte Praxisgebühr entrichten.
Prinzip der Kapitaldeckung in der PKV
Gern wird im Zusammenhang mit der PKV auf die regelmäßigen Beitragsanpassungen hingewiesen und dies als Nachteil dargestellt. Dabei erhöht auch die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, in der der Solidargedanke innerhalb eines Jahrgangs ebenfalls gelebt wird, tragen in der gesetzlichen Krankenversicherung die jüngeren, gesünderen Versicherten die Kosten der älteren, kränkeren Kassenmitglieder mit.
Das Prinzip hinter der Kalkulation der Beiträge in der PKV besteht in der Kapitaldeckung. Das heißt, der monatliche Beitrag wird zum einen dafür genutzt, die Krankheitskosten zu decken und zum anderen, um eine Rücklage, die Alterungsrückstellung, aufzubauen. Dabei spart nicht jeder Versicherte für sich, sondern alle Versicherte eines Jahrgangs legen in dem jeweiligen Tarif gemeinsam Geld zurück. Das wird dann verwendet, wenn die Krankheitskosten im Alter steigen. Auch die aktuellen Krankheitskosten werden von allen Versicherten des Jahrgangs in dem Tarif getragen. Auf diese Weise gewährleistet ein Versicherer eine Beitragsentwicklung, die sich unabhängig vom Gesundheitszustand entwickelt.
Wie hoch nun der Beitrag eines Neukunden ist, berechnen die Versicherungsmathematiker unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenserwartung plus der derzeitigen Krankheitskosten sowie der erwarteten Kosten für den medizinischen Fortschritt. Dieser sogenannte Risikobeitrag erhöht sich um die Alterungsrückstellungen. Die Höhe dieses voll zu verzinsenden Sparanteils muss so hoch gewählt werden, dass im Alter steigende Krankheitskosten dadurch aufgefangen werden.
Diverse Kostenfaktoren beeinflussen den Beitrag
Zu diesem Nettobeitrag gesellen sich die Verwaltungskosten, ein gesetzliche vorgeschriebener Sicherheitszuschlag von mindestens 5 Prozent. Zudem zahlen die privat Krankenversicherten bis zum 60. Lebensjahr noch den 10-prozentigen gesetzlichen Beitragszuschlag. Auch dieser soll ab einem Alter von 65 dafür sorgen, dass die höheren Krankheitskosten gedeckt sind.
Ob der Krankenversicherer nun diesen einmal errechneten Beitrag anpassen muss, hängt zum einen davon ab, wie sich die Lebenserwartung zum ursprünglich angenommen Wert entwickelt und zum anderen, wie es um die Ausgaben steht, also insbesondere um die Entwicklung der Inflation sowie der Kostenentwicklung des medizinischen Fortschritts. Weichen diese Ausgaben um mindestens 5 Prozent von der bisherigen Kalkulation ab, können die Beiträge überprüft werden. Sind es gar 10 Prozent mehr Kosten, die produziert wurden, müssen laut Gesetzgeber die monatlichen Prämien überprüft werden.
Ist eine Beitragsanpassung in mehreren Jahren hintereinander nicht notwendig, kann es vorkommen, dass in einem Jahr die Anpassung relativ hoch ausfällt. Grundsätzlich gilt: Ist eine Beitragsanpassung unumgänglich, geschieht das, weil es notwendig ist und immer unter Aufsicht eines unabhängigen Treuhänders.
Erfahren Sie mehr:
Hinweis: https://youtu.be/__c1aegwIUM