Welche Versicherungen abgesetzt werden können
Die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben auf Arbeitseinkommen in Deutschland ist hoch. Laut einer OECD-Studie beträgt der Anteil für einen alleinstehenden Durchschnittsverdiener 49,5 Prozent (Vorjahr 49,6 Prozent). Nach Belgien ist das der zweithöchste Wert innerhalb der 30 OECD-Staaten. Der Durchschnitt liegt bei 36,1 Prozent (Vorjahr 36,3 Prozent). Für Familien mit einem Erwerbstätigen sieht es hierzulande etwas besser aus. 34,4 Prozent müssen sie für Steuern und Sozialabgaben abführen.
Klar, dass vor diesem Hintergrund viele Menschen darauf bedacht sind, Steuern zu sparen. Dass sie das auch mittels ihrer Versicherungsbeiträge tun können, ist ihnen oftmals gar nicht bewusst. Allerdings können nur diejenigen Versicherungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden, die zur persönlichen Vorsorge (Gesundheitsvorsorge oder Einkommensabsicherung) oder aber im Rahmen einer beruflichen Situation bzw. aufgrund einer Ausbildung abgeschlossen worden sind.
Sachversicherungen dagegen, wie die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, der Kaskoschutz von Fahrzeugen, eine Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherung, fallen nicht in diese Kategorien und können demzufolge nicht angerechnet werden.
Welche Versicherungen im Einzelnen abzugsfähig sind
Abzugsfähig sind die Krankenversicherung, die private Haftpflichtversicherung sowie die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können ebenso angegeben werden wie die für eine private Altersvorsorge.
Versicherungen, die direkt mit dem Beruf oder einer Ausbildung zusammenhängen, wie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, eine Berufs- oder Diensthaftpflichtversicherung, können gleichermaßen abgesetzt werden.
Ob es sich nun bei den jeweiligen Versicherungsprämien um Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt, hängt davon ab, welche Risiken abgedeckt werden. Berufliche Risiken fallen unter die Werbungskosten und private können als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Die Höhe der Beiträge und ihr Nachweis
Für die Altersvorsorge, also Beträge, die für die gesetzliche Rentenversicherung oder die Rürup-Rente aufgewendet werden, beträgt der Höchstsatz im Jahr 24305 Euro. Für Riester-Verträge sind es Sonderausgaben in Höhe von 2.100 Euro pro Jahr. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung können Angestellte in einer Höhe von bis zu 1.900 Euro und Selbstständige von bis zu 2.800 Euro jährlich geltend machen. In voller Höhe abzugsfähig sind alle beruflich bedingten Verträge, wie Berufshaftpflichtversicherung oder Arbeitsrechtschutz.
Als Nachweis für die gesetzlich abzuführenden Versicherungsbeiträge genügt der Lohnsteuerbescheid des Arbeitgebers. Alle anderen Versicherungsbeiträge müssen anhand von Rechnungen oder Abbuchungen auf dem Konto nachgewiesen werden.
Übersicht:
Werbungskosten und damit Beiträge zu Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken, sind:
- Arbeitsrechtsschutz
- Unfallversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
Sonderausgaben und damit Beiträge zu Versicherungen, die zur Absicherung eines privaten Risikos oder zur Vorsorge zählen, sind:
- Gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Kranken- und Pflegeversicherung
- Haftpflichtversicherungen (private, Tierhalter, Kfz)
- Renten- und Lebensversicherungen (Risiko und Kapital)
- Rechtsschutzversicherung
- Riester-Rente
- Basis-Rente (Rürup)