Für Hunde- und Pferdehalter unverzichtbar
Nach Katzen zählen Hunde zu den beliebtesten Haustieren in deutschen Haushalten. Knapp jeder fünfte hat einen Vierbeiner, so eine Erhebung des Online-Portals Statista. Im Gegensatz zur Samtpfote muss für „Fellnasen“ eine Hundesteuer gezahlt werden. Zum anderen ist für Hunde, ebenso wie für Pferde, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. In einigen Bundesländern ist sie für Hunde sogar Pflicht.
Diese Absicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Dritte einen Schaden durch das Tier erleiden. Bemerkenswert ist, dass der Gesetzgeber im unberechenbaren Verhalten der Tiere eine besonders hohe Gefahr sieht. Deshalb sehen die Gesetze eine Verpflichtung zum Schadensersatz auch dann vor, wenn den Tierhalter kein Verschulden an der Schadensursache trifft.
Hundehaftpflicht in manchen Bundesländern vorgeschrieben
Dabei ist in manchen Bundesländern der Abschluss einer Hundehaftpflicht bereits gesetzlich vorgeschrieben. In Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein müssen Hundehalter ihre Tiere absichern. In Nordrhein-Westfalen gilt eine Verpflichtung für als gefährlich eingestufte Hunde sowie für große Hunde (Widerrist höher als 40 cm oder mehr als 20 Kilogramm).
Policen für Hunde gibt es ab rund 40 Euro jährlich. Die Prämie ist allerdings von der Rasse und auch vom Alter des Besitzers abhängig. Die Deckungssumme sollte laut Verbraucherschützer mindestens fünf Millionen Euro betragen. Es gibt allerdings auch Angebote mit zehn, 20 oder auch 50 Millionen Euro. Für Pferde sind gute Tarife für um die 100 Euro pro Jahr zu haben.
Laut Verbraucherzentrale Bundesverband sollte unter anderem folgendes in der Tierhalterhaftpflichtversicherung unbedingt enthalten sein. Für Hunde gilt, dass Schäden an Mietsachen und ein Verstoß der Halterpflichten, wie das Gassigehen ohne Leine, die Mitversicherung des Hundehüters, ein Auslandsaufenthalt, aber auch Deckschäden mitversichert sind.
Die Verantwortung liegt immer beim Halter
Bei Pferden ist wichtig, dass der Verstoß von Halterpflichten, Flurschäden, die Pferdehüter und ebenfalls Deckschäden integriert sind. Darüber hinaus sollte der Schuzt auch eine Reitbeteiligung einschließen. Denn die Verantwortung für Schäden, die ein Tier Dritten zufügt, liegt immer beim Halter.
Gut zu wissen: Schäden durch Katzen und Kleintiere wie Kaninchen oder Hamster müssen nicht eigens durch eine Versicherung abgedeckt werden. Hier schließt die Privathaftpflicht des Besitzers die Tiere mit ein.