2021 kommt die elektronische Patientenakte
Alle gesetzlichen Kassen müssen ihren Versicherten laut einem Beschluss des Bundestags die elektronische Patientenakte ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stellen. Sie kann dann als App aufs Smartphone geladen werden. Gezwungen werden können Patienten dazu nicht. Die Nutzung ist freiwillig. Allerdings tragen Versicherte mit ePA zu einer deutlich effektiveren, schnelleren und gezielteren Behandlung bei.
Wichtige Daten stehen schnell zur Verfügung
Dr. Erich Bodendieck, Hausarzt und bei der Bundesärztekammer für Digitalisierung zuständig, hat gegenüber der „Tagesschau“ ein anschauliches Beispiel geschildert: „Ein Patient kommt aus dem Krankenhaus zu mir. Dort kriegt er zwar einen vorläufigen Arztbrief mit, aber da sind zum Beispiel die Laborwerte nicht drin. Ich greife zum Telefonhörer, besorge mir die Laborwerte per Fax oder lasse sie mir durchsagen – das kostet einfach Zeit. So kann ich dann auf die Akte zugreifen, auf die Laborwerte, Sonografiebefunde, Röntgenbefunde oder Ähnliches“, so der Mediziner.
„Durch dieses Mehr an Daten können wir in Zukunft besser behandelt werden“, erklärt Gesundheitsminister Jens Spahn. „Denn wichtige Daten stehen so im Notfall schneller zur Verfügung.“ Informationen, die in der ePA-App auf Wunsch gespeichert werden können, sind zum Beispiel frühere Befunde, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Impfungen, Medikationspläne und Notfalldatensätze. Auch individuelle Eintragungen, etwa zu regelmäßigen Blutzucker- oder Blutdruckmessungen, können eingetragen werden. Im nächsten Schritt sollen in der ePA dann auch ergänzende Informationen wie Präventionsangebote und Gesundheitstipps abrufbar sein.
Versicherte können die ePA jederzeit über ihr Smartphone einsehen und selbst entscheiden, welche Daten sie wann löschen wollen. Spätestens ab 2022 soll auch die Möglichkeit bestehen, festzulegen, welcher Arzt auf welche Informationen Zugriff hat – sodass zum Beispiel der Zahnarzt bei der Nutzung nicht auch automatisch Informationen über gynäkologische Untersuchungen erhält. Weitere Details sollen in einem eigenen Datenschutzgesetz geregelt werden.
Elektronische Gesundheitsakte für privat Versicherte
Für privat Versicherte ist all das nicht wirklich neu. Viele Versicherungen bieten mit der „elektronischen Gesundheitsakte“ schon seit längerem ähnliche Apps. Einige nutzen die Gesundheits-App des Berliner Anbieters „Vivy“, andere eine IBM-Anwendung. Die Inhalte sind ähnlich wie bei der ePA. Beispielsweise können Versicherte der INTER mit der entsprechenden App Medikationspläne, Arztbriefe, Notfallpass und mehr in einer elektronischen Gesundheitsakte zusammenfassen. Auch Rechnungen und Rezepte können über die App eingereicht werden. Zum Schutz vor Missbrauch werden alle Daten in einer verschlüsselten Cloud gespeichert.